

-AVB-
ProSportsLieboch
in Folge Verein genannt
1. Bei Neueintritt zahlt das Mitglied einen einmaligen Einschreibebeitrag. Nach Maßgabe von organisatorischen Ressourcen kann dieser Beitrag mit Genehmigung durch die Generalversammlung vom Präsidium angepasst werden.
2. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann gemäß § 6 der Vereinsstatuten erfolgen.
3. Bei Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich und die Zahlung kann, bei monatlicher Abbuchung/Dauerauftrag, nur vom Konto des Erziehungsberechtigten getätigt werden.
4. Eine definitive Spielerlaubnis ist erst nach Einzahlung der Einschreibegebühr und der Betragsgebühr für die jeweilige Sektion möglich.
5. Die Vorlage einer gültigen Mitgliedschaftskarte ist Voraussetzung für den Einlass in die betreffenden Vereinseinrichtungen.
6. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der Verein behält sich diesbezüglich Kontrollen vor.
7. Das Mitglied verpflichtet sich den Anweisungen der Vereinsorgane Folge zu leisten. Es erklärt auch die Hygienevorschriften und allgemeinen Vereins- und sektionsspezifischen Regelungen strikt einzuhalten.
8. Ein wiederholter Verstoß gegen die Vereinsstatuten oder die AVB hat den Vereinsausschluss und das Aussprechen eines Hausverbots für das Vereinsmitglied zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
9. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitgliedes.
10. Für Schäden an der Person eines Mitglieds oder dessen Sachen haftet der Verein entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Der Verein übernimmt für Wertgegenstände und Garderobe keine Haftung.
12. Der Verein behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den Erfahrungen im Betrieb, insbesondere mit den Kundenfrequenzen zu ändern. Die Vereinsorgane bemühen sich, diese Änderungen so geringfügig und sachlich gerechtfertigt wie nötig vorzunehmen. Das Mitglied hat im Falle einer solchen Änderung des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen.
13. Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des Vereins oder der Kurse berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages. Dies gilt auch, wenn die Einrichtungen aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht benützt werden.
14. Allfällige Gutschriften und Guthaben verfallen mit Ablauf der Vertragsdauer und können weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt werden.
15. Das Mitglied hat das Mitgliedsformular, das jeweilige Sektionsstammblatt oder die jährliche Einzahlungsbestätigung wahrheitsgetreu auszufüllen.
16. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AVB vorbehalten bleiben. Aus einer entsprechenden Änderung kann das Mitglied daher keine Rechte ableiten, insbesondere dann nicht, wenn sie geringfügig ist.
17. Die Gebühren sind fristgerecht zu bezahlen. Mit seiner Unterschrift anerkennt das Mitglied den lt. Präsidiumsbeschluss genannten Betrag sofort zu schulden. Sollten diese Beiträge nicht binnen 14 Tagen ab Fälligkeit auf das Konto des Vereins einlangen, kann der Verein dem Mitglied den Zutritt zu den Vereinseinrichtungen bis zur erfolgten Zahlung verwehren bzw. den Vereinsausschluss vornehmen.
18. Die Mitgliedschaft kann vorübergehend still gelegt werden, ohne gegen die in diesem Vertrag geltenden Bedingungen zu verstoßen. Dies gilt etwa für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militär- und Zivildienst. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft, durch Vorlage entsprechender Dokumente, ohne eine Ruhegebühr für mindestens 4 Wochen bis zu 2 Monaten pro Jahr unterbrechen. Während einer solchen Stilllegung kann kein Gebrauch von den Vereinseinrichtungen und Angeboten gemacht werden. Eine anteilige Erstattung der Gebühren ist vorgesehen. Die Ruhezeiten müssen im Vorhinein beantragt werden.
19. Das Mitglied erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, körperlich in der Lage zu sein, die angebotenen Vereinseinrichtungen benützen zu können, ohne dass dabei aufgrund vorhandener gesundheitlicher Beeinträchtigungen Gefahr für die Gesundheit besteht.
20. Mit der Unterschrift erteilt das Mitglied ferner die Zustimmung zur Verwendung persönlicher Daten durch den Verein. Neben den Daten, die im Zuge der Anmeldung bekannt gegeben werden, und allen Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen vom Verein durch das Mitglied anfallen, ist der Verein zur Verwendung aller vom Mitglied angegebenen und unter der aktiven Mitwirkung erhobenen gesundheitlichen Daten berechtigt, und zwar auch, wenn es sich bei diesen Daten im Einzelfall um sensible Daten im Sinne des DSG 2000 handelt. Die Verwendung dieser Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung durch den Verein, insbesondere für interne Statistik und Marketingzwecke. An Dritte werden diese Daten allenfalls als anonymisierte Statistiken weitergegeben. Die Zustimmung zur Verwendung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden.
Ende