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Vereinsrichtlinien

ProSportsLieboch

in Folge Verein genannt

 

1.     Bei Neueintritt zahlt das Mitglied einen einmaligen Einschreibebeitrag. Nach Maßgabe von organisatorischen Ressourcen kann dieser Beitrag mit Genehmigung durch die Generalversammlung vom Präsidium angepasst werden.

2.     Die Mitgliedsschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann grundsätzlich von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen vor Ablauf eines Vereinsjahres durch schriftliche Mitteilung gemäß  Statuten § 6(2) jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden (Datum des Poststempels). Das Vereinsjahr beginnt mit dem 1. Feber  jeden Jahres.

3.     Bei Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich und die Zahlung kann, bei monatlicher Abbuchung/Dauerauftrag, nur vom Konto des Erziehungsberechtigten getätigt werden.

4.     Selbstverständlich können die Zahlungen auch über Erlagschein getätigt werden. Eine definitive Spielerlaubnis ist aber erst nach Einzahlung des Beitrages möglich. Die Vorlage einer gültigen Mitgliedschaftskarte ist Voraussetzung für den Einlass in die betreffenden Vereinseinrichtungen.

5.     Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitgliedes.

6.     Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der Verein behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein wiederholter Verstoß hat nach einmaliger Ermahnung die Annullierung der Mitgliedschaft und das Aussprechen eines Hausverbots für den Karteninhaber und für den unbefugten Dritten zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags. 

7.     Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Vereinsorgane Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die Vereinsbestimmungen sowie die sektionsspezifischen Regelungen strikt einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstöße haben das Aussprechen eines Vereinsausschlusses zur Folge. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.

8.     Für Schäden an der Person eines Mitglieds haftet der Verein entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, bei Sachschäden an persönlichen Gegenständen haftet der Verein lediglich dann, wenn der Schaden leicht fahrlässig verschuldet wurde.

9.     Der Verein übernimmt für Wertgegenstände und Garderobe keine Haftung.

10.  Der Verein behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den Erfahrungen im Betrieb, insbesondere mit den Kundenfrequenzen zu ändern. Die Vereinsorgane bemühen sich, diese Änderungen so  geringfügig und sachlich gerechtfertigt wie nötig vorzunehmen. Das Mitglied hat im Falle einer solchen Änderung des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen.

11.  Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des Vereins oder der Kurse berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages. Dies gilt auch, wenn die Einrichtungen aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht benützt werden.

12.  Allfällige Gutschriften und Guthaben verfallen mit Ablauf der Vertragsdauer und können weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt werden.

13.  Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, das Mitgliedsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt und die Vertragskopie sowie die jeweils aktuellen geltenden Vereinsregeln ausgehändigt, erhalten, gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

14.  Arglistige oder sonstige falsch erteilte Informationen können den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge haben, in welchem Fall sich der Verein rechtliche Schritte vorbehält.

15.  Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AVB vorbehalten bleiben.  Aus einer entsprechenden Änderung kann das Mitglied daher keine Rechte ableiten, insbesondere dann nicht, wenn sie geringfügig ist.

16.  Gebühren sind fristgerecht zu bezahlen. Die monatliche Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur mit gleichzeitiger Unterzeichnung einer Einzugsermächtigung / Dauerauftrags möglich. Mit seiner Unterschrift anerkennt das Mitglied den lt. Präsidiumsbeschluss genannten Betrag sofort zu schulden. Sollten diese Beiträge nicht binnen 14 Tagen ab Fälligkeit auf das Konto vom Verein einlangen, so kann der Verein dem Mitglied den Zutritt zu den Vereins-Einrichtungen bis zur erfolgten Zahlung verwehren. Der Verein behält sich zudem das Recht vor, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und dem Mitglied die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

17.  Die Mitgliedschaft kann vorübergehend still gelegt werden, ohne gegen die in diesem Vertrag geltenden Bedingungen zu verstoßen. Dies gilt etwa nur für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militär- und Zivildienst, wobei das Mitglied die Mitgliedschaft, durch Vorlage entsprechender Dokumente, ohne eine Ruhegebühr für mindestens 4 Wochen bis zu 2 Monaten pro Jahr unterbrechen kann. Während einer solchen Stilllegung kann kein Gebrauch von den Vereins-Einrichtungen und Angeboten gemacht werden, und die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Mitgliedschaft angerechnet. Die Ruhezeiten müssen im Vorhinein beantragt werden.

18.  Das Mitglied erklärt  hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, körperlich in der Lage zu sein, die angebotenen Vereinseinrichtungen benützen zu können, ohne dass dabei aufgrund vorhandener gesundheitlicher Beeinträchtigungen Gefahr für die Gesundheit besteht.

19.  Mit der Unterschrift erteilt das Mitglied ferner Zustimmung zur Verwendung  persönlicher Daten durch den Verein. Neben den Daten, die im Zuge der Anmeldung bekannt gegeben werden, und allen Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen vom Verein durch das Mitglied anfallen, ist der Verein zur Verwendung aller vom Mitglied angegebenen und unter der aktiven Mitwirkung erhobenen gesundheitlichen Daten berechtigt, und zwar auch, wenn es sich bei diesen Daten im Einzelfall um sensible Daten im Sinne des DSG 2000 handelt.

20.  Die Verwendung dieser  Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung  durch den Verein, insbesondere für interne Statistik und Marketingzwecke. An Dritte werden diese Daten allenfalls als anonymisierte Statistiken weitergegeben. Die Zustimmung zur Verwendung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden.

Ende

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